Software-Lizenzbedingungen für Bug Shooting
1. Allgemeines
Diese Software-Lizenzbedingungen sind Teil eines bindenden Vertrags zwischen dem Lizenznehmer und dem Hersteller Alexej Hirsch, Lizenzgeber. Das Urheberrecht an dieser Software (nachfolgend „Software“) und die dazugehörigen Dokumente (einschließlich aller Dateien, Bilder, enthaltenen Texte der Software) sowie alles begleitende schriftliche Material gehören dem Lizenzgeber.
Durch Installation, Kopieren, Herunterladen oder anderweitige Nutzung der Software erklärt der Lizenznehmer sich damit einverstanden, an diese Bedingungen gebunden zu sein, welche die Benutzung der Software im Einzelnen regelt.
2. Lizenz
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht übertragbare und nicht exklusive Lizenz, die Software nach den folgenden Bedingungen zu nutzen:
2.1 Die Software kann 30 Tage lang vom Lizenznehmer getestet werden („Testmodus“). Nach ihrer Installation läuft die Software im Testmodus im vollen Funktionsumfang. Innerhalb der Testphase ist ihre Nutzung kostenlos, danach wird ihre Nutzung automatisch unterbunden.
Die weitere Nutzung der Software ist nur gegen Entgelt und erneute Registrierung möglich. Die Höhe und die Zahlungsweise sind auf der Internetseite (www.bugshooting.com) des Lizenzgebers gesondert ausgewiesen.
2.2 Die erworbene Lizenz berechtigt den Lizenznehmer, die Software nur auf einem Computer zu nutzen. Um diese nutzen zu können, muss sie aktiviert werden, um sie für den Betrieb frei zu schalten. Danach ist die Software an diesen Computer gebunden. Soll die Lizenz auf einen anderen Computer des Lizenznehmers übertragen werden, ist zuvor eine Deaktivierung auf dem bisherigen Computer erforderlich.
2.3 Die Software darf zum Zwecke einer Datensicherung für den Fall eines Systemabsturzes auf ein Speichermedium kopiert werden. Das Benutzen der Software auf mehr als einem Computer erfordert den Erwerb weiterer Lizenzen.
2.4 Es ist nicht erlaubt, Kopien der Software und den Registrierschlüssel an Dritte weitergeben sowie die Software auf mehr Computer zu installieren als Lizenzen erworben worden sind. Insbesondere ist untersagt, die Software inklusive Registrierungsschlüssel zum Zwecke der illegalen Vervielfältigung auf Systeme Dritter Personen oder Firmen zu kopieren und/oder dazu anzubieten.
2.5 Es ist nicht gestattet, die Software zu vermieten, zu verleasen, weiter zu lizenzieren, zu verleihen, zu modifizieren, zu verändern, zu adaptieren/portieren, zusammen zu führen, zu übersetzen, Reverse Engineering zu betreiben, zu dekompilieren oder in ein anderes Produkt mit auf zu nehmen sowie zu disassemblieren, um ähnliche Software herzustellen. Das gilt sowohl für die ganze Software als auch für alle einzelnen Teile der Software und ihrer zugehörigen Dokumentation.
2.6 Die Lizenz ist solange gültig, bis sie durch Vernichtung der Software und der dazugehörigen Dokumentation sowie aller Kopien beendet wird. Diese Lizenz wird ohne Benachrichtigung durch den Lizenzgeber mit sofortiger Wirkung beendet, wenn die Bedingungen des Lizenzvertrags nicht vollständig beachtet werden.
3. Eigentumsvorbehalt
Die Software ist nur für den Lizenznehmer lizenziert, sie gehört ihm aber nicht. Der Lizenzgeber behält sich sein Eigentumsrecht vor, auch auf alle Kopien davon, ungeachtet der Form oder des Mediums. Der Lizenzgeber behält die Rechte am Titel, alle geschützten Rechte an der Software, inklusive, aber nicht limitiert, an allen Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Markennamen und Handelsmarken.
Der Lizenznehmer muss sicherstellen, dass jeder andere Benutzer der Software auf dem Computer des Lizenznehmers mit allen Bedingungen des Lizenzvertrags einverstanden ist.
4. Gewährleistung/Haftung
Der Lizenzgeber sichert zu, dass die Software frei von Viren erstellt worden ist. Er sichert ferner zu, dass die Software nicht mit Schutzrechten Dritter belastet ist.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software auf der Hardware und zusammen mit der übrigen Software des Lizenznehmers funktionsfähig ist. Die Programmbeschreibungen stellen keine Eigenschaftszusicherung dar.
Der Lizenzgeber gewährleistet für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Empfangsdatum eines Registrierschlüssels für die Vollversion, dass die Software sowie die Dokumentation den Spezifikationen in allen wesentlichen Belangen entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder den nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Es wird darauf hingewiesen, dass der Lizenzgeber jedoch keine Gewähr dafür übernimmt, dass die Software in allen Kombinationen und Anwendungen unterbrechungs- und fehlerfrei arbeitet. Ferner kann keine Gewähr für das Erreichen eines bestimmten Verwendungszeckes übernommen werden.
Alle über die vorgenannten Rechte des Lizenznehmers hinausgehenden Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt.
5.Haftungsbeschränkung
Weder der Lizenzgeber noch seine Erfüllungsgehilfen und Lieferanten sind für irgendwelche Schäden, uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen bzw. sonstigen Informationen (Daten) oder aus anderem finanziellen Verlust, ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung dieser Software oder der Unfähigkeit, diese Software bestimmungsgemäß zu verwenden, entstehen, selbst wenn Lizenzgeber von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung aus unerlaubter Handlung oder wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen. Auf jeden Fall ist die Haftung auf die Lizenzgebühr der Software beschränkt. Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lizenzgebers verursacht wurden. Ebenfalls unberührt bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen. Direkte Schäden, die durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft verursacht wurden, oder Mangelfolgeschäden, gegen die die zugesicherte Eigenschaft den Lizenznehmer gerade absichern sollte, sind von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen. Für sonstige Mangelfolgeschäden haftet der Lizenzgeber jedoch nur in der vorstehend beschränkten Weise.
6. Sicherung der Lizenz.
Der Lizenzgeber darf zum Überprüfen der Lizenz folgende Daten vom Lizenznehmer an einen Lizenzserver senden: Name, Anschrift und Registrierschlüssel. Es ist dem Lizenzgeber ausdrücklich untersagt, Daten die nicht zum Lizenzvertrag gehören, an sich oder Andere zu übertragen.
7. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen des Lizenzvertrags ganz oder teilweise rechtsunwirksam bzw. lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die mangelhafte oder lückenhafte Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt.
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